Gut zu wissen

WBS: Welcher passt zu mir?

Wer in Berlin eine Wohnung mit Sozialbindung beziehen möchte, braucht einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Doch nicht jeder WBS ist gleich: Wir zeigen, welche Varianten es gibt und welche Voraussetzungen dafür gelten.

Illustration die ein Formular, Schlüssel und Kisten symbolisiert.

Was ist ein Wohnberechtigungsschein?

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine Bescheinigung vom Bezirksamt, die zeigt, dass jemand Anspruch auf eine geförderte Wohnung hat. Geförderte Wohnungen sind günstiger, weil der Staat den Bau unterstützt.

Wohnberechtigungsschein in Berlin: Welche Arten gibt es?

Ein WBS ermöglicht den Zugang zu einer geförderten Wohnung in Berlin. Doch nicht alle WBS sind gleich: Es gibt verschiedene Stufen – je nachdem, wie hoch das Einkommen ist. Auch die Lebenssituation spielt eine Rolle. Hier geben wir Ihnen einen Überblick:

Grafik mit Informationen zu den Einkommensgrenzen für einen Wohnberechtigungsschein (WBS 100) in Deutschland. Links ist ein gelber Kreis mit der Aufschrift „WBS 100“ und dekorativen Symbolen. Rechts daneben stehen die maximalen Jahreseinkommen: Einpersonenhaushalt: 12.000 €, Zweipersonenhaushalt: 18.000 €, Jede*r weitere volljährige Person: + 4.100 €, Jedes Kind: + 600 €. Darunter ein Beispiel: Eine Person mit einem Kind bekommt einen WBS 100 bei einem Jahreseinkommen von 12.600 € bzw. ca. 1.050 € netto im Monat.
Grafik mit Informationen zu den Einkommensgrenzen für einen Wohnberechtigungsschein (WBS 140) in Deutschland. Links ist ein gelber Kreis mit der Aufschrift „WBS 140“ und dekorativen Symbolen. Rechts daneben stehen die maximalen Jahreseinkommen: Einpersonenhaushalt: 16.800 €, Zweipersonenhaushalt: 25.200 €, Jede*r weitere volljährige Person (z. B. Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel, Geschwister): + 5.740 €, Jedes Kind: + 700 €. Darunter ein Beispiel: Eine Person mit einem Kind bekommt einen WBS 140, wenn sie im Jahr 17.500 € netto verdient (16.800 € + 700 €), also etwa 1.458 € netto pro Monat.
Grafik mit Informationen zu den Einkommensgrenzen für einen Wohnberechtigungsschein (WBS 160) in Deutschland. Links ein gelber Kreis mit der Aufschrift „WBS 160“ und dekorativen Symbolen. Rechts daneben stehen die maximalen Jahreseinkommen: Einpersonenhaushalt: 19.600 €, Zweipersonenhaushalt: 28.800 €, Jede*r weitere volljährige Person (z. B. Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel, Geschwister): + 6.560 €, Jedes Kind: + 800 €. Darunter ein Beispiel: Ein Paar mit zwei erwachsenen Kindern hat bei einem Jahreseinkommen bis 41.920 € (28.800 € + 6.560 € + 6.560 €) bzw. monatlich etwa 3.493 € netto Anspruch auf einen WBS 160.
Grafik mit Informationen zu den Einkommensgrenzen für einen Wohnberechtigungsschein (WBS 180) in Deutschland. Links ein gelber Kreis mit der Aufschrift „WBS 180“ und dekorativen Symbolen. Rechts daneben stehen die maximalen Jahreseinkommen: Einpersonenhaushalt: 21.600 €, Zweipersonenhaushalt: 32.400 €, Jede*r weitere volljährige Person (z. B. Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel, Geschwister): + 7.380 €, Jedes Kind: + 900 €. Darunter ein Beispiel: Ein Paar mit einem volljährigen Kind hat bei einem Jahreseinkommen bis 39.780 € netto (32.400 € + 7.380 €) bzw. monatlich etwa 3.315 € netto Anspruch auf einen WBS 180.
Grafik mit Informationen zu den Einkommensgrenzen für einen Wohnberechtigungsschein (WBS 220) in Deutschland. Links ein gelber Kreis mit der Aufschrift „WBS 220“ und grafischen Symbolen. Rechts daneben stehen die maximalen Jahreseinkommen: Einpersonenhaushalt: 26.400 €, Zweipersonenhaushalt: 39.600 €, Jede*r weitere volljährige Person (z. B. Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel, Geschwister): + 9.020 €, Jedes Kind: + 1.100 €. Darunter ein Beispiel: Beispiel: Ein Paar, das mit zwei minderjährigen Kindern zusammenwohnt, hat bei einem Jahreseinkommen bis 41.800 € netto (39.600 € + 1.100 € + 1.100 €) bzw. monatlich etwa 3.483 € netto Anspruch auf einen WBS 220.

WBS mit besonderem Wohnbedarf: Wer bekommt ihn?

Manche Wohnungen in Berlin sind für Menschen reserviert, die nicht nur einen Wohnberechtigungsschein haben, sondern auch „besonderen Bedarf“ für Wohnraum. Das heißt: nur sie dürfen diese Wohnungen anmieten. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Als „besonderer Bedarf“ gelten diese Fälle:

WBS: Vielfältiger Bedarf

Die Gründe und Ursachen, wieso jemand Bedarf für einen Wohnberechtigungsschein hat, sind so vielfältig wie die Menschen in Berlin:

Was bringt der besondere Bedarf?

Wem ein besonderer Bedarf anerkannt wird, der kann auf Wohnungen zugreifen, die andere nicht bekommen. Das erhöht die Chancen auf eine Wohnung. Wenn Sie berechtigt sind, eine Wohnung mit besonderem Bedarf zu beziehen, sind zuerst die richtigen Nachweise wichtig. Hier hilft das Wohnungsamt weiter und informiert Sie darüber, welche Nachweise in Ihrem Fall nötig sind. 

Das passende Wohnungsamt

Welches Wohnungsamt für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem aktuellen Wohnort ab. Viele Ämter bieten auch offene Sprechstunden oder Telefonzeiten für Nachfragen rund ums Wohnen an.

So wird das Einkommen für den WBS berechnet

Beim Antrag zählt das voraussichtliches Jahresbruttoeinkommen. Für die Berechnung werden unter anderem Lohnabrechnungen, Steuerbescheide, Krankengeld oder Bescheide über Sozialleistungen berücksichtigt. Kindergeld zählt nicht dazu. Vom Einkommen werden verschiedene Freibeträge und Pauschalen abgezogen. 

Ob Sie berechtigt sind, einen WBS zu beantragen, können Sie ganz leicht online herausfinden. Nutzen Sie dafür einfach das Online-Abfrageformular der Stadt Berlin.

Welche Unterlagen brauche ich für einen WBS-Antrag?

Wenn der Anspruch geklärt ist, sollten alle nötigen Unterlagen für den Antrag für einen Wohnberechtigungsschein vorliegen. 

Eine vollständige Liste und alle nötigen Dokumente zur Beantragung eines WBS finden Sie bei der Stadt Berlin.