Gut zu wissen

Was macht ein Mieterrat?

Wer in Berlin zur Miete bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen wohnt, hat mehr Einfluss, als viele denken. Mieterräte begleiten zentrale Entscheidungen rund um Neubau, Nachhaltigkeit und Quartiersentwicklung.

Illustration einer vielfältigen Gruppe aus fünf Personen unterschiedlichen Alters. Um sie herum zeigen blaue Sprechblasen Symbole für Stadtentwicklung, Beratung, Wirtschaft, Statistik und erneuerbare Energien.

Seit 2016 sind durch das Berliner Wohnraumversorgungsgesetz (WoVG Bln) die Mieterräte in den landeseigenen Wohnungsunternehmen gewählt worden. Sie kümmern sich um die Interessen der Mieter*innen und begleiten zum Beispiel als Mitglied im Aufsichtsrat langfristige und strategische Entwicklungen des jeweiligen Wohnungsunternehmens.

Was macht ein Mieterrat?

Die Mitglieder des Mieterrats sind ehrenamtlich tätig. Sie sorgen dafür, dass die Interessen der Mieter*innen bei wichtigen Entscheidungen auf Unternehmensseite gehört werden. So begleitet der Mieterrat vor allem langfristige und strategische Entwicklungen und die Gesamtplanung des Wohnungsunternehmens mit. 

Themen, mit denen sich Mieterräte beschäftigen:

  • Wie können bezahlbare Wohnräume entstehen, ohne dass die Lebensqualität und Umwelt darunter leidet?
  • Wie können nachhaltige und klimafreundliche Aspekte in den Neubau eingebracht und umgesetzt werden?
  • Wie können bestehende soziale Strukturen der Mieter*innen und Quartiere geschützt werden?

Ideenwettbewerb des Mieterrats der WBM

Vom 15. September bis 15. Dezember 2026 führt der Mieterrat der WBM einen Ideenwettbewerb im Bestand der WBM durch. Dabei geht es um Ideen und Aktionen, die zum Beispiel das nachbarschaftliche Zusammenleben verbessern können, saubere und klimafreundliche Quartiere schaffen oder Familien im Focus haben. Ziel ist es, die besten Ideen jeweils mit einem Geldpreis auszuzeichnen und – sofern realisierbar – in Zusammenarbeit mit der WBM umzusetzen. Weitere Informationen finden WBM-Mieter*innen in ihren Hausaushängen.

Wie arbeitet der Mieterrat?

Der Mieterrat koordiniert und bündelt Anfragen, zum Beispiel auch diese, die er von Mieter*innen erhält und leitet sie an die passenden Stellen weiter, etwa den Mieterbeirat oder die WBM. Ein regelmäßiger Austausch zwischen Mieterrat, Mieterbeirat und WBM wird gefördert, beispielsweise auch zu neuen Bau- und Investitionsplänen der WBM. Ein Mitglied des Mieterrats ist mit vollem Stimmrecht in den Aufsichtsrat entsandt und eine weitere Person darf als Gasthörer*in ohne Stimmrecht an den Sitzungen teilnehmen.

Wer ist der Mieterrat?

Der Mieterrat der WBM besteht aus aktuell fünf Mitgliedern, die zuletzt in 2022 in 3 Wahlbezirken im Gesamtbestand der WBM gewählt wurden. Im nächsten Jahr werden die Mieterräte aller landeseigenen Wohnungsunternehmen neu gewählt, der Kandidaturaufruf startet im März 2027. Beteiligen Sie sich gern!

Wer darf den Mieterrat wählen?

Wahlberechtigt sind alle Mieter*innen die in Wohnungen der WBM leben. Allerdings darf pro Wohnung oder Haushalt nur eine Stimme abgegeben werden und die Person muss mindestens 16 Jahre alt sein. Das Mietverhältnis muss ungekündigt sein und mindestens seit sechs Monaten bestehen. Ausgeschlossen bei der Wahl sind Mitarbeitende der WBM sowie derer Tochtergesellschaften.